Mittwoch, 7. März 2012

Mongolische Rennmaus

Größe:
Das Rennergehege braucht eine Mindestgröße von 120x50x50 für 2 Renner, es darf auch gern etwas größer sein. Laut mehreren Berichten kann es aber zu einem Gruppenbruch kommen, wenn das Gehege zu groß ist. Von Gitterkäfigen und normalen Terrarien ist abzuraten, da die Mindesteinstreutiefe nicht gewährleistet werden kann

Laufrad:
Das Laufrad darf keinen Schereneffekt aufweisen und muss einen Mindestdurchmesser von 25cm haben, um Rückenschäden zu vermeiden. Abgesehen von der WodentWheel-Reihe von Transonique empfehlen wir nur Holzlaufräder wegen Verletzungsgefahr.

Futter:
Mongolische Rennmäuse brauchen täglich frisches zuckerfreies Körnerfutter inklusive tierischem Eiweiß, zudem frisches Gemüse und Wasser. Gerne können auch gesunde Leckerlies, wie z.B. Knabberähren gegeben werden.

Einstreu / Sand:
Da mongolische Rennmäuse unterirdisch wohnen und sich Gangsysteme graben, brauchen sie eine Mindesteinstreutiefe von 25cm. Als Einstreu kann staubarmes Kleintierstreu, Hanfstreu, Leinenstreu oder Ähnliches verwendet werden, es muss nur darauf geachtet werden, dass die Gangsysteme halten können. Bei Bedarf kann Heu untergemischt werden. Für die Fellpflege wird ein Sandbad mit Chinchillasand empfohlen.

Mobiliar:
Im Gehege muss mindestens ein geräumiges Häuschen sein. Röhren, Grasnester und Pappröhren werden ebenfalls gerne angenommen. Für den Nagetrieb empfehlen wir Äste und Zweige. Des Weiteren kann man Rennern zur Abnützung der Krallen auch Steine anbieten.

Grundsätzliches:
Unsere Renner werden nur in Paar-, bzw. Gruppenhaltung ohne Möglichkeit auf Nachwuchs abgegeben. Gegenstände aus Kunststoffen aller Art, beispielsweise Näpfe, Häuschen oder Behälter für Sandbäder dürfen wegen des Nagetriebes und den daraus entstehenden möglichen gesundheitlichen Schäden in der Rennmausunterkunft nicht angeboten werden. Die Gehege dürfen keine Plastikmöbel, Salz- oder Nagersteine und keine Hamsterwatte beinhalten. Gesetzlich dürfen wir Tiere erst an mündige Minderjährige ab 14 Jahren abgeben, davor muss ein Erziehungsberechtigter Vertragspartner sein.

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