Mittwoch, 7. März 2012

Abgabebedingungen für Ratten

Größe:
Das Rattengehege braucht eine Mindestgröße von 80x80x150cm für eine entsprechende Gruppengröße von 2-4 Ratten. Je nach Gruppengröße muss die Gehegegröße eventuell angepasst werden, Angaben dazu befinden sich in der Vermittlungsanzeige. Durch Einziehen von Ebenen wir zum einen die Nutzoberfläche vergrößert und darüber hinaus verhindert, dass die Ratten tief fallen können.

Laufteller:
Ratten, die in einem großen Gehege leben und regelmäßigen Auslauf bekommen brauchen im Grunde kein Laufrad. Aufgrund der langen Körperlänge, wenn man den Schwanz mit einberechnet, empfehlen wir deswegen eigentlich keine Laufräder, allerdings gibt es als mögliche Alternative sogenannte Laufteller, die unter Aufsicht angeboten werden können, aber wie gesagt bei einem großen Gehege und Auslauf nicht nötig sind.

Futter:
Ratten brauchen täglich frisches Körnerfutter, Gemüse und Wasser. Gerne können auch gelegentlich gesunde Leckerlies, wie z.B. Nüsse oder Trockenobst gegeben werden.

Einstreu /Sand:
Ratten buddeln gern auf der Suche nach einem Leckerchen oder Spielzeug, weswegen wir zumindest einen etwas tiefer eingestreuten Bereich empfehlen. Als Einstreu kann staubarmes Kleintierstreu, Hanfstreu, Leinenstreu oder Ähnliches verwendet werden. In einer separaten Buddelkiste kann Chinchillasand oder andere Naturmaterialien angeboten werden.

Mobiliar:
Ratten sind sehr quirlige Wesen, die gern mit viel Mobiliar leben, mindestens sollten aber 2 Häuser, eine Wasserstelle, mehrere Verstecke und vor allem einige Klettermöglichkeiten angeboten werden, da die Kleinen echte Kletterkünstler sind. Um eventuelle Stürze im Übermut abzufangen, verlangen wir überlappende Ebenen, die ein tiefes Fallen verhindern.

Grundsätzliches:
Unsere Ratten werden nur in Paar- bzw. Gruppenhaltung ohne Möglichkeit auf Nachwuchs abgegeben, d.h. entweder in gleichgeschlechtliche Gruppen oder zu einem Kastraten. Die Gehege dürfen keine Plastikmöbel, Salz- oder Nagersteine und keine Hamsterwatte beinhalten. Gesetzlich dürfen wir Tiere erst an mündige Minderjährige ab 14 Jahren abgeben, davor muss ein Erziehungsberechtigter Vertragspartner sein.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen